ADSp -Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Neufassung zum 1. Januar 2003
Präambel
Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bun- desverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bun- desverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen.
- Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht
- Anwendungsbereich
- Auftrag, Übermittlungsfehler, Inhalt, besondere Güterarten
- Verpackung, Gestellung von Ladehilfs- und Packmitteln, Verwiegung und Untersuchung des Gutes
- Zollamtliche Abwicklung
- Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers
- Kontrollpflichten des Spediteurs
- Quittung
- Weisungen
- Frachtüberweisung, Nachnahme
- Fristen
- Hindernisse
- Ablieferung
- Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs
- Lagerung
- Angebote und Vergütung
- Aufwendungen des Spediteurs, Freistellungsanspruch
- Rechnungen, fremde Währungen
- Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
- Versicherung des Gutes
- Haftung des Spediteurs, Abtretung von Ersatzansprüchen
- Haftungsbegrenzungen
- Haftungsbegrenzungen bei verfügter Lagerung
- Beweislast
- Außervertragliche Ansprüche
- Qualifiziertes Verschulden
- Schadenanzeige
- Haftungsversicherung des Spediteurs
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
